AGB

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
der Dorschel KG

1. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen und Leistungen der Dorschel KG - Flurweg 10 - DE 56479 Hellenhahn-Schellenberg (nachfolgend "Verkäufer" genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Geschäftsbedingungen. Mit Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.

Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle künftigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es im Einzelfall eines erneuten Hinweises auf sie bedarf.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Preis- und Produktänderungen im Einzelfall sowie Irrtum vorbehalten.

3. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

4. Preise und Zahlung

4.1 Soweit nicht anders angegeben, gelten die Preise der aktuellen Preisliste. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste gilt automatisch die alte Preisliste als ungültig.

4.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.

4.3 Die Preise gelten ab Lager Hellenhahn-Schellenberg.

4.4 Verpackungs-, Transport- und sonstige Nebenkosten sowie Zölle und sonstige Abgaben werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

4.5 Verpackungen werden nicht zurückgenommen.

4.6 Die Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar. Vorauszahlungen bleiben vorbehalten.

4.7 Ist der Kunde schuldhaft mit seinen Zahlungen im Rückstand, so werden wir ab dem Tag der Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5. Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6. Lieferzeit

6.1 Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

6.2 Liefertermine gelten nur als annähernd vereinbart, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

6.3 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige Abklärung aller technischen Fragen voraus.

6.4 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers, insbesondere der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, voraus.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

6.5 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf höhere Gewalt, z.B. Naturkatastrophen jeder Art, insbebesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, Brand, Verkehrsunfälle,Krieg, Unruhen, Bürgerkrieg, Terrorismus, Sabotage etc. oder bei von uns nicht zu vertretenden Produktionsstörungen zurückzuführen, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend hinaus. Schadenersatzansprüche können in diesem Falle nicht geltend gemacht werden.

7. Sonderbestellungen

Sonderbestellungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.

8. Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

9. Gewährleistung und Mängelrüge

9.1 Die Lieferung ist unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort vom Käufer zu überprüfen. Unvollständige oder unrichtige Lieferungen, sowie Beanstandungen erkennbarer Mängel sind uns spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung des Mangels anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Mängeln und Fehlern gilt die Lieferung als genehmigt.

9.2 Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

9.3 Schlagen unsere Nachbesserungsversuche fehl, kann der Kunde unter Ausschluss aller anderen Ansprüche Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Kauf zurücktreten.

9.4 In Fällen unsachgemäßer Behandlung und Lagerung entgegen der Vorgaben unserer Gebrauchsanweisungen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

9.5 Die Gewährleistungsfrist für alle Produkte beträgt 12 Monate.

9.6 Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir in gleichem Umfang wie für die ursprüngliche Lieferung.

9.7 Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den unmittelbaren, vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere werden nicht ersetzt Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen und entgangene Gewinne. Unsere Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen,vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

9.8 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Warenrücksendungen

10.1 Bei Warenrückgabe durch den Kunden wird der Wert der Ware entsprechend ihrem Zustand gutgeschrieben. Retouren werden nur innerhalb von 14 Tagen angenommen. Die Waren müssen unbenutzt, vollständig und originalverpackt sein.

10.2 Beschaffungsartikel außerhalb unseres Lagersortiments sind von diesem Rückgaberecht ausgeschlossen.

10.3 Warenlieferungen mit einem Lieferdatum älter als 12 Monate sind vom Umtausch bzw. Rückgabe ausgeschlossen.

10.4 Warenlieferungen mit einem Verfallsdatum bis zu maximal 6 Monaten, ist der Umtausch bzw. Rückgabe ausgeschlossen.

10.5 Bei Medizinprodukten kann nur chargengenaue Ware in der Originalverpackung und mit einem Lieferdatum nicht älter als sechs Wochen zurückgenommen werden.

10.6 Artikel, für die besondere Lagerbedingungen gelten ( z. B. Temperatur ) sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.

10.7 Kosten der Rücksendung der Waren und das Risiko ihres Verlustes, der Beschädigung sowie der Zerstörung im Rahmen der Rückführung trägt der Kunde. Unfreie Sendungen werden von uns nicht angenommen.

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Die Ware bleibt in unserem Eigentum, bis sämtliche Ansprüche, die uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, erfüllt sind. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, worin ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist.

11.2 Der Kunde ist berechtigt, unsere Waren in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu nutzen, zu verarbeiten, einzubauen und wie ein Wiederverkäufer zu liefern und zu veräußern.

11.3 Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalt ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gegewöhnlichem Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

11.4 Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Schaden.

11.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Montabaur. Darüber hinaus sind wir berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen.

12.2 Außerdem wird der Sitz der Dorschel KG als Gerichtsstand für den Fall vereinbart, dass der Kunde nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder seine Niederlassung aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt, oder dass dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

Im Übrigen gelten die allgemeinen Rechtsvorschriften. Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.